Dürfen Bürgergeldempfänger ein Auto besitzen?
Das Wichtigste im Überblick
- Bürgergeld-Beziehende dürfen grundsätzlich ein Auto besitzen.
- Der Pkw darf in der Regel bis zu 15.000 Euro wert sein.
- Der Besitz ist nicht an Berufstätigkeit gebunden.
- Teurere Fahrzeuge können unter Umständen trotzdem behalten werden.
- Das Jobcenter muss informiert werden.
- In bestimmten Fällen kann das Jobcenter ein Auto finanzieren (Darlehen).
- Der aktuelle Wert des Autos lässt sich online ermitteln.
Bürgergeld und Auto: Wichtige Informationen für Leistungsempfänger
Ein Auto ist oft unverzichtbar für Arbeit, Ausbildung und Alltag. Doch wie sieht es beim Bürgergeld aus? Dieser Artikel beantwortet zentrale Fragen rund um den Fahrzeugbesitz beim Bezug von Bürgergeld.
§ 12 Bürgergeld-Gesetz: Angemessenes Auto – Der Wert
Wie teuer darf ein Auto im Bürgergeldbezug sein?
Grundsätzlich gilt: Eigenes Vermögen muss vorrangig eingesetzt werden, bevor Leistungen gewährt werden. Doch mit dem Bürgergeld wurden die Vermögensfreigrenzen erhöht.
Laut § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB II wird ein angemessenes Auto pro erwerbsfähiger Person in der Bedarfsgemeinschaft nicht als Vermögen berücksichtigt.
Es gilt sogar eine Vermutungsregel: Gibt der Antragsteller an, dass das Auto angemessen ist, muss das Jobcenter Zweifel belegen, z. B. durch Online-Wertanalysen.
Wann ist ein Auto unangemessen teuer?
Ein Fahrzeug ist angemessen, wenn sein Verkehrswert maximal 15.000 € beträgt.
Ausnahmefälle: Größere Familien, Menschen mit Behinderungen oder andere besondere Umstände können einen höheren Wert rechtfertigen.
Früher lag der Richtwert bei 7.500 Euro (ALG II). Die Fachlichen Weisungen der BA (Randziffer 12.13) bestätigen nun 15.000 € als aktuellen Grenzwert.
Ist das Auto nur bei Berufstätigkeit geschützt?
Nein. Der Besitz eines Autos hängt nicht von aktueller Berufstätigkeit ab.
Wichtig: Auch ohne berufliche Notwendigkeit darf jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft ein angemessenes Auto besitzen.
Aber: Unterhalt, Versicherung und Reparaturen müssen vom Regelsatz getragen werden.
Was tun, wenn das Auto teurer als 15.000 € ist?
Ein Fahrzeugwert über 15.000 € bedeutet nicht automatisch, dass es verkauft werden muss. Entscheidend ist:
- Jede Person der Bedarfsgemeinschaft hat zusätzlich ein Schonvermögen von 15.000 €.
- Beispiel: Auto ist 20.000 € wert → 5.000 € über Grenzwert → kann durch allgemeines Schonvermögen abgedeckt sein.
Jobcenter über Auto informieren
Der Besitz oder Kauf eines Autos muss dem Jobcenter mitgeteilt werden – unabhängig vom Wert.
Pflichtverletzung kann zu Leistungskürzungen führen.
Wann muss das Jobcenter ein Auto finanzieren?
Wenn eine Arbeitsaufnahme nur mit einem Auto möglich ist, kann ein Antrag auf ein Darlehen gestellt werden.
- Ermessenssache: Das Jobcenter entscheidet individuell.
- Bei Bewilligung: Rückzahlung in Raten (5 % des Regelsatzes).
Woher weiß ich, wie viel mein Auto wert ist?
Der aktuelle Verkehrswert ist entscheidend – nicht der Kaufpreis.
- Wert lässt sich online über kostenlose Kfz-Bewertungsportale ermitteln.
- Wichtige Angaben: Erstzulassung, Kilometerstand, Ausstattung, Zustand.
Achtung: Manche Portale sind kostenpflichtig!
Zusammenfassung: Auto unter Richtlinien erlaubt
- Auto bis 15.000 € ist erlaubt
Wer Bürgergeld bekommt, darf ein Auto besitzen, solange es nicht mehr als 15.000 Euro wert ist – ganz egal, ob man arbeitet oder nicht. - Teureres Auto? Nur manchmal ein Problem
Wenn das Auto mehr als 15.000 € wert ist, muss es nur verkauft werden, wenn man dadurch insgesamt zu viel Vermögen hat. Sonst darf man es behalten. - Auto fürs Arbeiten nötig? Jobcenter kann helfen
Braucht man ein Auto, um zur Arbeit zu kommen, kann das Jobcenter ein Darlehen geben – das muss man aber in kleinen Raten zurückzahlen.
Dieser Artikel bietet keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Übersicht. Für individuelle Fälle kontaktieren Sie bitte eine Sozialberatungsstelle oder einen Anwalt.